Kosten

Die von uns geschaffenen Demenz-Wohngemeinschaften unterliegen der Öffentlichen 
Förderung. Daher ist es erforderlich, dass die jeweiligen Bewohner über einen Wohnberechtigungsschein der Einkommensklasse A verfügen. 

Genauere Informationen über den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines können auf den Internetseiten der jeweiligen zuständigen Gemeinde nachgelesen werden. 

Für die Mieter der Wohnungen entstehen folgende Kosten: 

  • Mietkosten (Kostenmiete evtl. mit Möblierungszuschlag für die Ausstattung von Küche und Wohnzimmer für individuell und gemeinschaftlich genutzte Flächen) 
  • Kaution 
  • Kosten für das gemeinschaftliche Wirtschaften = Haushaltsgeld 
  • Beitrag zur Bewohner GbR (Mitgliedsbeitrag / Kosten für die Verwaltung) 
  • Pflege- und Betreuungskosten (individuelle Kosten)