Die von uns geschaffenen Demenz-Wohngemeinschaften unterliegen der Öffentlichen
Förderung. Daher ist es erforderlich, dass die jeweiligen Bewohner über einen Wohnberechtigungsschein der
Einkommensklasse A verfügen.
Genauere Informationen über den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines können auf den Internetseiten der jeweiligen
zuständigen Gemeinde nachgelesen werden.
Für die Mieter der Wohnungen entstehen folgende Kosten: