Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften richten ihr Angebot an Menschen mit Demenz, die auf umfassende Betreuung angewiesen sind und bei denen ein Pflegebedarf ab Pflegegrad 2
vorliegt.
Die Wohnungen sind mit Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet.
Die Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein.